JETZT FORD KUGA PLUG-IN HYBRID BESTELLEN, 2022 EINSTEIGEN & UMWELTBONUS SICHERN*.
Unser Versprechen: Wenn Sie jetzt einen Ford Kuga Plug-in-Hybrid bestellen, erhalten Sie garantiert den Ende 2022 auslaufenden Umweltbonus in Höhe von bis zu 6.750 €**.
RECHTLICHE HINWEISE
* Angebot der Ford-Werke GmbH für Privat- und Gewerbekunden. Bestellen Sie bis zum 31.08.2022 - solange der Vorrat reicht - einen Ford Kuga Plug-in Hybrid in einer vorspezifizierten Ausstattung. Wenn Sie nachweislich den staatlichen Umweltbonus nicht erhalten, weil die Lieferung des Fahrzeugs herstellerseitig so spät erfolgt ist, dass eine fristgerechte Zulassung und Antragstellung in 2022 unmöglich war, übernehmen wir die Innovationsprämie. Dies gilt nur, sofern die Voraussetzungen für den Erhalt des staatlichen Umweltbonus im Übrigen gegeben waren (Mehr Informationen unter www.bafa.de). Ford Kuga Plug-in-Hybrid NEFZ Kraftstoffverbrauch (kombiniert)1: 1,4 l/100 km; CO2-Emissionen (kombiniert): 31 g/km; Stromverbrauch (kombiniert)1: 18,7 kWh/100 km. Ford Kuga Plug-in-Hybrid WLTP Kraftstoffverbrauch (kombiniert)1: 1,3 l/100 km; CO2-Emissionen (kombiniert): 29 g/km; Stromverbrauch (kombiniert)1: 15,6 kWh/100 km ** Der Umweltbonus wird beim Kauf bestimmter Ford Neufahrzeuge, die sich auf der Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge befinden, gewährt. Er setzt sich zur Hälfte aus einem staatlichen Zuschuss und einem Herstelleranteil durch eine Reduzierung des Nettokaufpreises zusammen. Hiervon ausgenommen sind Ford Neufahrzeuge, die nach dem 3. Juni 2020 und bis zum 31. Dezember 2022 erstmalig zugelassen werden, da diese Fahrzeuge die neue Innovationsprämie erhalten. Hierbei wird der Bundesanteil am Umweltbonus verdoppelt, während der Herstelleranteil unverändert bleibt. Ein Antrag auf Förderung durch die Innovationsprämie ist bis einschließlich 31. Dezember 2022 möglich. Die Höhe und Berechtigung zur Inanspruchnahme des Umweltbonus ist durch die auf der Webseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unter www.bafa.de abrufbare Förderrichtlinie geregelt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung des Umweltbonus, keine Barauszahlung des Herstelleranteils. Der Umweltbonus endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 31.12.2025.
Quelle: FORD